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Dahoim Office - Teilzeit '25
Geschäftsbedingungen und Konditionen
SDLB Collaborate GmbH AGB
§ 1 Grundlagen
(1) Mit Unterzeichnung der Mitgliedervereinbarung entsteht zwischen der SDLB Collaborate GmbH und dem Kunden ein Nutzungsvertrag wobei die SDLB Collaborate GmbH dem Kunden die Möglichkeit einräumt, den digiTAL co-working space, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach (Coworking Area, Dahoim Office-Teilzeit, Dahoim Office-Volllzeit, Dahoim Office-Mein Tisch) und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände während der Vertragsdauer zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen.
(2) Mitglieder können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln,
(3) Die Mitgliedervereinbarung entsteht zwischen der SDLB Collaborate GmbH und dem Kunden (Mitglied) nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Konditionen. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle des SDLB Collaborate GmbH.
(4) Die vom Mitglied zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten digiTAL coworking Space sowie der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig). Daneben bietet die SDLB Collaborate GmbH dem Kunden abhängig vom Standort zusätzliche Leistungen gegen Entgelt („Servicekosten“) an.
(5) Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kundens in Bezug auf die überlassenen Räumlichkeit(en) begründet.
(6) Die SDLB Collaborate GmbH freut sich auf alle seine Kunden. In diesem Dokument ist die Bezeichnung Mitglieder für die Kunden gewählt. Unsere Kunden werden nachfolgend daher auch „Mitglieder“ oder „Mitgliedern“ genannt. Mitglieder und SDLB Collaborate GmbH werden nachfolgend gemeinsam auch die "Vertragspartner“ genannt.
(7) Die Vertragspartner sind darüber einig, dass zwischen der SDLB Collaborate GmbH und den Mitgliedern kein gesellschaftsrechtliches Verhältnis entsteht, insbesondere das Mitglied nicht Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer sonstigen Gesellschaft mit SDLB Collaborate GmbH wird.
§ 2 SDLB Collaborate GmbH und Leistungsbeschreibung
(1) Anbieter des digiTAL co-working, Blumenstrasse 47, Fellbach 70736, Deutschland ist die SDLB Collaborate GmbH, Oeffingerstrasse, 70376 Fellbach, Deutschland.
(2) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von SDLB Collaborate GmbH ist die Bereitstellung von Kommunikationsmitteln im Internet und von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Dienstleistungen:
· Internetzugang zur Nutzung gemeinsam mit anderen Mitgliedern
· Bereitstellung von Besprechungsräumen zur nicht exklusiven Nutzung
· Bereitstellung eines Schließfachs je Mitglied zur exklusiven Nutzung. Weitere Schließfächer können auf Verlangen des Mitglieds – Verfügbarkeit vorausgesetzt – überlassen werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(3) SDLB Collaborate GmbH verpflichtet sich, dem Mitglied Platz im digiTAL co-working in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. Soweit erforderlich ist SDLB Collaborate GmbH berechtigt, dem Mitglied alternative Bereiche in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort als digiTAL co-working bereitzustellen.
(4) Soweit das Mitglied kein Paket mit fest zugewiesenen Büros oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Dahoim Office-Teilzeit, Dahoim Office-Vollzeit), hängt der Umfang der Zurverfügungstellung durch den SDLB Collaborate GmbH von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort (digiTAL co-working, Blumenstrasse 47, Fellbach 70736, Deutschland) ab.
(5) Die Art und Umfang der Dienstleistung von SDLB Collaborate GmbH richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Mitglieds, die in der Mitgliedervereinbarung vereinbart wird. SDLB Collaborate GmbH kann darüber hinaus auf Wunsch der Mitglieder und gegen gesonderte Vergütung weitere Servicedienstleistungen erbringen, auf die kein Anspruch besteht, insbesondere:
· Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen
· BWL Beratung
(6) Je nach gewählter Vertragsart bzw. nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
(7) Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Stromanschluss. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung eines bestimmten, festen Arbeitsplatzes besteht nur, wenn dies in dem gewählten Tarif ausdrücklich enthalten ist. Ansonsten wird dem Mitglied kein fester Arbeitsplatz zugewiesen.
(8) Das Mitglied hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(9) Die Arbeitsplätze dürfen durch die MitgliederInnen nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch SDLB Collaborate GmbH. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SDLB Collaborate GmbH zur fristlosen Kündigung.
(10) Die Berechtigung zur Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
(11) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zurverfügungstellung von Räumen und Infrastruktur zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Mitgliedern. Dem Mitglied ist bekannt, dass in den Räumen von SDLB Collaborate GmbH regelmäßig Veranstaltungen, insbesondere zu Themen die sozial relevant sind, stattfinden und dass hierdurch vorübergehende Störungen entstehen können. Dies wird von den Mitgliedern akzeptiert und führt nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
(12) Dem Mitglied ist bekannt, dass es sich bei den zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten um ein ehemals industriell genutztes, und architektonisch relevantes Gebäude handelt. Die bauliche Situation entspricht nicht vollständig den Anforderungen, die an Neugebäude gestellt werden. Insbesondere befinden sich in den Räumlichkeiten noch stillgelegte Einrichtungen aus der früheren Nutzung.
(13) Die Fußböden weisen Unebenheiten und andere Unregelmäßigkeiten auf. Das Mitglied erkennt diesen Zustand ausdrücklich als vertragsgemäß an. Er verzichtet schon jetzt auf sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter und dem Eigentümer des Gebäudes, die ihm aufgrund des Zustands des Gebäudes möglicherweise entstehen können. Das Mitglied verpflichtet sich, seine sämtlichen Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten und alle anderen Personen, die durch ihn – nach ausdrücklicher Zulassung durch SDLB Collaborate GmbH – in Kontakt mit den Räumlichkeiten gelangen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
§ 3 Benutzung des Coworking Spaces und des Inventars und Verhaltenspflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied darf den Coworking Space nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung des Coworking Space oder der Allgemeinflächen durch das Mitglied, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen das Mitglied Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere für private Feierlichkeiten, ist untersagt.
(2) Das Mitglied hat den Coworking Space und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat das Mitglied der SDLB Collaborate GmbH unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Mitgliedern den Coworking Space oder Inventar nutzen, verursacht werden.
(3) Das Mitglied darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in dem ihm überlassenen Coworking Space anschließen.
(4) Sämtliche vom Mitglied in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
(5) Das Mitglied ist für die von ihm in den Coworking Space mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Bereiche als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat das Mitglied mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. SDLB Collaborate GmbH haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der SDLB Collaborate GmbH zurückzuführen ist.
(6) Von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände sind nicht über den SDLB Collaborate GmbH versichert. Das Mitglied wird selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
(7) Das Mitglied hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
(8) SDLB Collaborate GmbH kann öffentlich zugängliche Bereiche, z. B. Parkplätze, Eingangsbereiche, Flure, Veranstaltungsräume u. a. zur Sicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften per Video überwachen und die Daten zu speichern und im Bedarfsfall auswerten. Das Mitglied erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich sein Einverständnis hierzu.
§ 4 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der von SDLB Collaborate GmbH angebotenen Räume und Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig und berechtigt SDLB Collaborate GmbH zur außerordentlich fristlosen Kündigung dieses Vertrags.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, die Räume und Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder einem sonstigen Ausfall der von SDLB Collaborate GmbH bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen für andere Mitglieder verursachen. Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
(3) Das Mitglied darf nicht versuchen, unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden zu nehmen.
(4) Das Mitglied bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von SDLB Collaborate GmbH für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a) Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Multi-Level-Marketing, Schneeballsystem), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
b) Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des digiTAL co-working Space;
c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb der oder über die von SDLB Collaborate GmbH bereitgestellte Infrastruktur;
d) Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Marken- oder Urheberrecht) unterliegt, es sei denn das Mitglied ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verarbeitung/Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
f) illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g) Behinderung oder Abhalten anderer Mitgliedern vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von SDLB Collaborate GmbH im digiTal co-working space;
h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mitglieder, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
i) Angabe von falschen Identitätsdaten.
Ein Verstoß berechtigt SDLB Collaborate GmbH zur außerordentlich fristlosen Kündigung dieses Vertrags.
(5) Das Mitglied gewährleistet, dass er über sämtliche für seinen Betrieb erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verfügt.
§ 5 Geldwäscheprüfung
(1) Soweit SDLB Collaborate GmbH nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird das Mitglied der SDLB Collaborate GmbH die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Das Mitglied verpflichtet sich, sobald sich der wirtschaftlich Berechtigte des Mitglieds bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert, dies der SDLB Collaborate GmbH unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Internetnutzung
(1) Falls die SDLB Collaborate GmbH den Mitgliedern einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist das Mitglied für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Das Mitglied wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von dem SDLB Collaborate GmbH zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte SDLB Collaborate GmbH wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird das Mitglied die SDLB Collaborate GmbH insoweit freistellen.
(2) Der von der SDLB Collaborate GmbH zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. SDLB Collaborate GmbH hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot oder ein Garantieversprechen seitens der SDLB Collaborate GmbH dar.
(3) Dem Mitglied ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit oder verminderter Bandbreite kommen kann.
(4) Dem Mitglied ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Mitgliedern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird das Mitglied den von der SDLB Collaborate GmbH zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen.
(5) Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Mitglieds ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, oder besteht das Geschäftsmodell des Mitglieds Großteils aus der Nutzung oder Zurverfügungstellung dieser oder ähnlicher Dienste und Dienstleistung, ist das Mitglied verpflichtet, vorher mit der SDLB Collaborate GmbH eine Lösung abzustimmen (z. B. das Buchen einer für das Mitglied reservierten Bandbreite), die den anderen Mitgliedern ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.
§ 7 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zum digiTAL co-working Space, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach ist je nach gewähltem Tarif nur zu den Öffnungszeiten zwischen 8:00 und 17:00 Uhr, Montag bis Freitag, oder, sofern SDLB Collaborate GmbH dem zustimmt, mit einem Schlüsselsystem möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
(2) Es ist nicht gestattet, in den Räumen von SDLB Collaborate GmbH bzw. im gesamten Objekt (digiTAL co-working Space, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach) zu nächtigen oder einen Wohnsitz zu begründen.
(3) SDLB Collaborate GmbH behält sich ausdrücklich vor, bei Verzug der Zahlung oder bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung, welche als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages ist, die Mitglieder auf das Fehlverhalten hinzuweisen (Abmahnung) und bei wiederholtem Fehlverhalten den Zugang des Nutzers zu entziehen oder das Nutzungsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen des Nutzers besteht für Zeiträume, in denen der Zugang aufgrund eines solchen Fehlverhaltens beschränkt oder ausgeschlossen wurde, nicht.
§ 8 Tarife und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die Überlassung der Räume und die zu dem Tarif angegebenen Dienstleistungen. Ein Verzeichnis der bei Vertragsschluss geltenden Tarife ist als Anlage 2 beigefügt. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise von SDLB Collaborate GmbH.
(2) Die Nutzungsgebühr ist jeweils am drittletzten Werktag eines jeden Monats fällig. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto von SDLB Collaborate GmbH, für diese kostenfrei zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von SDLB Collaborate GmbH.
(3) Andere Rechnungen von SDLB Collaborate GmbH sind mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(4) Bei einem Zahlungsverzug erfolgt nach sieben Tagen die erste Zahlungserinnerung, danach mit sieben Tagen Abstand eine Mahnung. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben.
§ 9 Dauer des Vertrages und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) SDLB Collaborate GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Tarife jederzeit für die Zukunft anzupassen. Eine derartige Anpassung wird zum 1. eines Monats wirksam und dem Nutzer mindestens 14 Tage vorab schriftlich mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied einer solchen Anpassung, kann SDLB Collaborate GmbH das Vertragsverhältnis mit der in Absatz 16 genannten Frist kündigen.
(4) Verstößt der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags oder der Hausordnung, ist SDLB Collaborate GmbH zur außerordentlich fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 10 Datenschutz
(1) SDLB Collaborate GmbH ist gemäß § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Mietverhältnisses hinaus.
(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch SDLB Collaborate GmbH sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall kann SDLB Collaborate GmbH das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.
(4) SDLB Collaborate GmbH ist Anschlussnehmer des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses und sonstiger zur Verfügung gestellter Medien. Dem Mitglied ist bekannt, dass Anfragen von Behörden, Internetbetreibern, Hosts, Inhabern gewerblicher Schutzrechte, etc. im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetanschlusses daher voraussichtlich an SDLB Collaborate GmbH gerichtet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, SDLB Collaborate GmbH sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um auf solche Anfragen reagieren zu können. SDLB Collaborate GmbH ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um feststellen zu können, durch welchen Nutzer eventuelle Verstöße verursacht wurden. Hierzu können insbesondere IP-Adressen und Verbindungsprotokolle gespeichert und ausgewertet werden. Eine Auswertung solcher Daten wird ausschließlich für die vorstehenden Zwecke erfolgen, in keinem Fall werden Daten durch SDLB Collaborate GmbH zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben.
§ 11 Haftung und Verfügbarkeit von Leistungen und Daten
(1) Das Mitglied hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Es hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze regelmäßig in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Es verzichtet wegen des ihr bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Das Mitglied erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.
(2) Eine verschuldensunabhängige Haftung von SDLB Collaborate GmbH für anfängliche Mängel nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.
(3) SDLB Collaborate GmbH steht nicht ein für Störungen, Beschädigungen und Verletzungen, die durch andere Mitglieder oder deren Gäste verursacht werden.
(4) Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Betriebskonzepts von SDLB Collaborate GmbH digiTAL co-working space die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze für andere Nutzer und sonstige Dritte, die sich in den Räumen von SDLB Collaborate GmbH aufhalten, zugänglich sind. Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keinerlei Wertsachen, vertrauliche Informationen, Zahlungsmittel, persönliche Gegenstände oder Wertsachen ungesichert in den Räumen von SDLB Collaborate GmbH liegen zu lassen oder aufzubewahren. SDLB Collaborate GmbH steht nicht ein für Beschädigung, Diebstahl oder sonstigen Verlust derartiger Wertgegenstände oder vertraulicher Informationen.
(5) Ein dem Mitglied überlassenes Schließfach wird nicht bewacht. Mit der Überlassung des Schließfachs wird ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Mitglied und der SDLB Collaborate GmbH begründet. SDLB Collaborate GmbH steht nicht ein für Beschädigung, Diebstahl oder sonstigen Verlust von in einem Schließfach aufbewahrten Gegenständen.
(6) Ein System für Datenverarbeitung und Datenspeicherung kann keine absolute Sicherheit gegen Datenverlust oder Zugriff Dritter gewähren. Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die SDLB Collaborate GmbH nicht für den Verlust von Daten, die von SDLB Collaborate GmbH zur Verfügung gestellten Servern oder sonstigen technischen Einrichtungen gespeichert werden. SDLB Collaborate GmbH steht ebenfalls nicht ein für den Verlust, die Veränderung oder Kopie von Daten durch Zugriff Dritter auf Server oder sonstige Einrichtungen, die von der SDLB Collaborate GmbH zur Verfügung gestellt werden. Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche von ihr gespeicherte Daten durch regelmäßige Sicherheitskopien, für die das Mitglied selbst verantwortlich ist, gegen Verlust zu sichern sind. Bei Datenverlust steht die SDLB Collaborate GmbH höchstens für den Aufwand ein, der bei der Herstellung einer ordnungsgemäßen Sicherungskopie durch das Mitglied für die Wiederherstellung der Daten entstanden wäre.
(7) SDLB Collaborate GmbH wird Störungen der zur Verfügung gestellten Infrastruktur stets möglichst rasch beseitigen. Die SDLB Collaborate GmbH steht jedoch nicht dafür ein, dass die zur Verfügung gestellte Infrastruktur stets uneingeschränkt zur Verfügung steht. Schadenersatzansprüche wegen eines Ausfalls der zur Verfügung gestellten Infrastruktur sind ausgeschlossen.
(8) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen SDLB Collaborate GmbH sind auch im Übrigen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, SDLB Collaborate GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(9) Alle Regelungen in diesem Vertrag zur Beschränkung oder zum Ausschluss der Haftung von SDLB Collaborate GmbH gelten nicht für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei sonstigen Schäden, die auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung durch SDLB Collaborate GmbH zurückzuführen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind die Pflichten, bei deren Verletzung eine Erfüllung des Vertragszwecks insgesamt ausgeschlossen ist, also insbesondere die Gewährung der Möglichkeit zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Räume als Arbeitsplatz, nicht jedoch die jederzeitige Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur.
(10) Bei einem Verschulden von SDLB Collaborate GmbH steht ein Verschulden seiner Geschäftsführer und Mitarbeiter (§ 278 BGB) gleich.
(11) SDLB Collaborate GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf die Arbeit der Mitglieder, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die Mitglieder. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur SDLB Collaborate GmbH unterbleiben. Sofern die SDLB Collaborate GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, kann das Vertragsverhältnis durch die SDLB Collaborate GmbH außerordentlich fristlos gekündigt werden. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer SDLB Collaborate GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt SDLB Collaborate GmbH die Kosten der Rechtverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass SDLB Collaborate GmbH von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 12 Haustiere
(1) Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung der SDLB Collaborate GmbH gestattet. SDLB Collaborate GmbH kann nach billigem Ermessen über das Mitbringen von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von der SDLB Collaborate GmbH einseitig und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Kündigungsrecht zugunsten des Mitglieds.
§ 13 Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch die SDLB Collaborate GmbH
(1) Die Mitgliedschaft ist von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats ordentlich kündbar. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung der vorbenannten Kündigungsfrist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Ohne Ausspruch einer Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für die SDLB Collaborate GmbH liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied
(a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;
(b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;
(c) wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;
(d) das Mitglied die Rechte der SDLB Collaborate GmbHs dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er den digiTAL coworking space oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt.
(e) seine Mitwirkungspflicht nach § 5 auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er der SDLB Collaborate GmbH nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.
(3) Kündigt die SDLB Collaborate GmbH den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Mitglieds, hat das Mitglied der SDLB Collaborate GmbH hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Das Mitglied haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den die SDLB Collaborate GmbH dadurch erleidet, dass der digiTAL coworking Space nach dem Auszug des Mitglieds leer stehen oder unterhalb der mit dem Mitgliedern vereinbarten Servicegebühren – und kosten überlassen werden müssen.
(4) Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.
§ 14 Beendigung des Vertrags
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags den von ihm genutzten Coworking Space und das von ihm genutzte Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Spaces bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren, Verunreinigungen und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird der SDLB Collaborate GmbH auf Kosten des Mitglieds zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn das Mitglied nachweist, dass ein entsprechender Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Mitglied hat die entsprechenden Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den SDLB Collaborate GmbH zu zahlen.
(2) Mit der Beendigung des Vertrages hat das Mitglied sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel und Zugangskarten an die SDLB Collaborate GmbH zurückgeben. Andernfalls ist die SDLB Collaborate GmbH berechtigt, auf Kosten des Mitglieds neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.
(3) SDLB Collaborate GmbH kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mitglieds einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist die SDLB Collaborate GmbH befugt, die Gegenstände auf Kosten des Mitglied zu verwerten.
(4) Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Postsendungen und Pakete soweit möglich nicht angenommen. Für sich daraus ergebende Folgen haftet das Mitglied. Das Mitglied verpflichtet sich insoweit bei dem jeweiligen Post und Paketdienst rechtzeitig einen Nachsendeauftrag zu stellen, seine Geschäftspartner über die geänderte Postanschrift zu informieren und nach dem Vertragsendende eingehende Postsendungen und Pakete unaufgefordert bei dem SDLB Collaborate GmbH abzuholen. SDLB Collaborate GmbH hat das Recht, von den Mitgliedern bei Vertragsende nicht abgeholte Postsendungen und Pakete nach Ablauf von 14 Tagen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes zu vernichten. Das Mitglied gibt insoweit Besitz und Eigentum an den nichtabgeholten Postsendungen und Paketen auf. Ein Anspruch des Mitglieds auf Schadensersatz wird ausgeschlossen
§ 15 Bauliche Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen durch den SDLB Collaborate GmbH
(1) SDLB Collaborate GmbH ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung des überlassenen digiTAL coworking Space und der gemeinschaftlich genutzten Allgemeinflächen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. SDLB Collaborate GmbH wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit den Mitgliedern einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.
§ 16 Versicherung
(1) SDLB Collaborate GmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit im üblichen Rahmen versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer/innen. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 17 Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
§ 18 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer/innen sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
(3) Sollte ein Punkt, den die Vertragsparteien für regelungsbedürftig ansehen, in diesem Vertrag nicht geregelt worden sein (Lücke) soll zur Ausfüllung dieser Lücke die Regelung gelten, die die Vertragsparteien getroffen hätten, wenn sie die Lücke bei Vertragsschluss erkannt hätten.
(4) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die digiTAL diese Website bereitstellt.